Bundestag
Der Bundestag, das Parlament, ist das zentrale Repräsentationsorgan der BRD. Er bestimmt durch Gesetz die Aufgaben und Befugnisse der anderen Bundesorgane, soweit sie nicht schon durch das Grundgesetz selbst festgelegt sind. Der Bundestag ist nicht nur Gesetzgebungsorgan. Er hat auch weitreichende Mitwirkungsrechte bei der Bestellung von Bundesorganen, er übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus, er beschließt über den Bundeshaushalt, und ihm obliegt es, den Verteidigungsfall festzustellen.
Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag das Recht, Gesetzentwurfe aus seiner Mitte einzubringen (Initiativrecht). Dieses Recht haben unabhängig von ihm auch die Bundesregierung und der Bundesrat. Der Bundestag hat ferner über alle bei ihm eingebrachten Gesetzentwurfe Beschluß zu fassen. Von den Fällen der Art. 81 und 15e GG abgesehen, müssen alle Gesetzentwurfe, um geltendes Recht zu werden, vom Bundestag angenommen sein (Art. 77 Abs. I GG).
Der Bundestag wirkt femer bei der Bestellung der höchsten Rechtssperchungsorgane des Bundes mit. So werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Über die Berufimg der Richter der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der zur Halfte mit vom Bundestag gewählten Mitgliedem besetzt ist.
Zu den bedeutsamsten Tätigkeiten des Bundestages gehört die Feststellung des Haushaltsplanes (Art. 110 GG), zumal sie dem Bundestag bei der Beratung und Beschlußfassung einzelner Positionen des Haushalts die Möglichkeit einer weitgehender Einflußnahme auf die Bundesverwaltung, nicht zuletzt auf das Wehrwesen des Bundes (Art 87a GG) gibt.
Bildung und Auflösung des Bundestages
Der Bundestag wird aufvier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages oder mit seiner Auflösung. Die Auflösung kann nur der Bundespräsident, und zwar nur in zwei besonders geregelten Fällen vornehmen (Art. 63, Art. 68 GG). Sie ist überdies während der Dauer des Verteidigungsfalles ausgeschlossen (Art. 115 GG). Das Auflösungsrecht des Präsidenten ist auf Fälle beschränkt, in denen bei der Kanzlerwahl keine hinreichende parlamentarische Mehrheit filr einen Kandidaten zustandekommt oder in denen das Parlament einem Kanzler das erbdene Vertrauen nicht ausspricht. hn zweiten Fall kann der Bundestag der Auflösung zuvorkommen, indem er einen neuen Bundeskanzler wählt. Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages oder mit der Auflösung findet der Bundestag rechtlich ein Ende.
Der Bundestag wählt seine Organe (Präsidenten, Vizepräsidenten, Schriftführer) und bildet seine Ausschüsse. Traditionsgemäß wird der Bundestagspräsident aus der Mitte der stärksten Bundestagsfraktion gewählt. Nicht vorgesehen ist das Recht, gegen den Präsidenten ein Mißtrauensvotum auszusprechen. Wohl aber ist eine Ab - und Neuwahl des Präsidenten und der sonstigen Organe aufgrund des Selbstorganisationsrechts zulässig.
Der Bundestag hat femer das Recht, sich für seine Legislaturperiode eine selbst formulierte Geschäftsordnung zu geben (Art. 40 GG).
Vokabeln:
1. Bundestag m - бундестаг (das Parlament der BRD);
den Bundestag wählen - избрать, auflösen - распустить der Bundestag tagt - заседает
2. Organ n -s, -e - орган; gesetzgebendes - законодательный;
vollziehendes, ausfürendes - исполнительный; höchstes - высший;
leitendes - руководящий; örtliches Organ - местный орган
3. Bundestagspräsident m -en, -en - председатель бундестага
4. Ältestenrat m -es - совет старейшин;
5. Vorstand m -es, Vorstände - правление
6. Ausschuß m -sses, Ausschüsse - комитет, комиссия
einen Ausschuß bestellen - создать, назначить комитет
Untersuchungsausschuß - комитет по paccледованию
Vermittlungsausschuß- согласительная комиссия
Haushaltsausschuß - бюджетная комиссия (Haushalt m - бюджет)
7. Sitzung f -, -en - заседание
zu einer Sitzung zusammentreten - собраться на заседание
8. Tagung f -en, -en - сессия; ordentliche Tagung - очередная;
außerordentliche Tagung - внеочередная, чрезвычайнаясессия;
die Tagung eröffnen - открытьсессию; schließen - закрыть,
ansetzen - назначить / на какой-л. срок
9. Beschluß m -ses, Beschlüsse - (über, Akk) - решение; постановление
einen Beschluß fassen - принять решение
10.Entscheidung f -, -en - (über, Akk) - решение
eine Entscheidung treffen (über, Akk) - принять решение / сделать выбор
11. Vertrauen n - доверие; Vertrauensantrag m - вотум доверия
Syn. Vertrauensvotum n ; Vertrauensantrag aussprechen - выразить доверие Ant Mißtrauensvotum
12. zulässig adj - допустимый (die Neuwahl); zulassen vt - допускать
13. zuständig adj - (für, Akk) - компетентный (Minister)
14. also cj - итак, следовательно
15. Geschäftsordnung f - регламент; порядок работы
16. Rechtsprechung f - правосудие
17. wahrnehmen (nahm wahr, wahrgenommen) - осуществлять /задачу/, соблюдать /интересы/, использовать /права/
18. Entschädigung f - возмещение, компенсация
eine angemessene Entschädigung - соразмерная компенсация
19. Verleumdung f - клевета; Beleidigung f - оскорбление
verleumderische Beleidigungen - клеветнические оскорбления
20. Anspruch m -s, Ansprüche - право требования; право; претензия
21. Abstimmung f - голосование
namentliche Abstimmung - поименное голосование
22. Haushalt m - бюджет Syn. Budget n, Etat m
Texterläuterungen
1.Repräsentant m - представитель; repräsentieren vt - представлять
2. Zusammentritt m -
3. Fachausschuß m - специальный комитет
4. Wehrkontrolle f - контроль над вооруженными силами
5. zumal cj - тем более, что
6. im Ermessen des Bundestages stehen - бундестаг может решать это по своему усмотрению
7. von ... Fällen abgesehen - за исключением случаев...
8. Zeugnisverweigerungsrecht n - право отказаться от дачи свидетельских показаний
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen
1. Was versteht man unter dem kombinierten Wahlsystem in der BRD?
2. Was wird mit der Verhältniswahl bezweckt?
3. Welche Rolle spielen Ausschüsse des Bundestages?
4. Wie wirken die Ausschüsse bei der Gesetzgebung mit?
5. Wie kann der Bundestag aufgelöst werden?
UBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 2 schriftlicht
UBUNG 3. Lemen Sie diefolgenden Wortgruppen! Bilden Sie Sätze!
den Schluß und Wiederbeginn der Sitzung bestimmen; einen Beschluß (über, Akk) fassen; einen Gesetzentwurf einbringen; über den Gesetzentwurf abstimmen; Aufgaben und Befugnisse festlegen (das Grundgesetz); einen Ausschuß bilden; den Vermittlungsauschuß anrufen; den Untersuchungsausschuß einberufen; die ordentliche Tagung ansetzen; die Geschäftsordnung festlegen; über den Haushalt beraten; eine wichtige Entscheidung treffen; die namentliche Abstimmung durchführen; den Haushaltsplan annehmen; Kontrolle ausüben; Rechte wahmehmen (Abgeordnete); Immunität genießen; auf vier Jahre wählen; Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben; eine strafbare Handlung begehen; auf frischer Tat ertappen; den Bundestag auflösen
ÜBUNG 4. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen! Prüfen Sie Ihre Kenntnisse!
определить срок окончания и возобновления заседания; принять решение о чем-л.; внести законопроект; голосовать по законопроекту; установить задачи и правомочия /основной закон/; образовать комитет, обратиться в согласительную комиссию; созвать комитет по расследованию; назначить срок очередной сессии; установить регламент; обсуждать бюджет; принять важное решение; провести поименное голосование; принять проект бюджета; осуществлять контроль; пользоваться правами; пользоваться иммунитетом; выбрать сроком на 5 лет; иметь право на соразмерное возмещение, компенсацию; совершить наказуемое деяние; поймать с поличным; распустить бундестаг.
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze! Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung3!
1. Laut Gesetz... - Согласно закону....
2. Im Gesetz heißt es, daß... - В законе говорится, что...
3. Es ist von großer Bedeutung, daß... - Большое значение имеет то, что...
ÜBUNG 6. Übersetzen Sie die folgenden zusammengesetyten Substantive!
Freifahrtberechtigung; Bundestagesplenum; Bundestagspräsident; Stimmenthaltung; Ministerialbeamte; Wirkungskreis; Gesetzgebungsperiode; Gesetzvorschlag; Ausschußbericht; Bundesverfassungsgericht; Haushaltsausschuß; Mißtrauensvotum; EG-Ausschuß; Finanzausschuß; Sachgebiet
ÜBUNG 7. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen! Beachten Sie die fettgedruckten Adjektive
die stärkste Partei im Bundestag; die stärkste Bundestagsfraktion; das jeweilige Sachgebiet; der für das Sachgebiet zuständige Minister; die bedeutsamsten Tätigkeiten; einzelne Positionen des Haushalts; die ratifizierungspflichtigen völkerrechtlichen Verträge.
GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN
Указательныеместоимениякакзаменителисуществительного(Demonstrativpronomen statt Substantiven).
Чтобы избежать повторения существительного, его нередко заменяют указательным местоимением der, dieser, jener, solcher, derjenige. При переводе этих указательных местоимений на русский язык можно или употребить личное местоимение, или повторить существительное или использовать прилагательное „последний".
Указательные местоимения der, die, das склоняются как относительные местоимения, т.е. имеют в родительном падеже ед. числа женского рода и в родительном падеже множественного числа форму deren, в родительном падеже ед. числа мужского и среднего рода форму dessen
ÜBUNG. Übersefzen Sie die folgenden Sätze!
1. Das Amt jedes Ministers ist an das des Bundeskanzlers gebunden. 2. Das Vorschlagsrecht eines Präsidenten hat nur formelle Bedeutung, da dieser an das Ergebnis der Bundeswahlen gebunden ist. 3. Gewählt ist nur, wer die absolute Mehrheit erreicht. Erhält diese keiner, gilt das Vertrauensvotum als abgelehnt. 4. Verweigert der Bundestag dem Kanzler das Vertrauensvotum, kann dieser beim Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages beantragen. 5. Der Bundestag bestätigt die Staatsverträge der BRD, wenn entsprechend deren Bedeutung die Bestätigung vereinbart wurde. 6. Der Bundestag entscheidet über die Bildung und Auflösung der staatlichen Organe und über deren Kompetenz. 7. Der Präsident des Bundestages leitet den Altestenrat, dem neben dem Präsidium 25 Abgeordnete angehören und an dessen Sitzungen der Vertreter der Bundesregierung teilnimmt.
Ограничительные придаточные предложения (soweit-, sofern-Sätze)
Ограничительные придаточные предложения наиболее часто вводятся союзами soweit, sofern- “в той той мере, в какой", „поскольку", иногда „если".
ÜBUNG. Übersetzen Sie die folgenden Sätze!
1. Der Bundestag bestimmt durch Gesetz die Aufgaben und Befugnisse der anderen Bundesorgane, soweit sie nicht schon durch das Grundgesetz selbst festgelegt sind. 2. Soweit nicht ein anderes Quorum ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist der Bundestag beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend sind. 3. Zu einem Beschluß des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit daß Grundgesetz nicht anderes bestimmt. 4. Alle Staatsorgane sind verpflichtet, den Ausschüssen erforderliche biformationen zu erteilen, soweit sich aus dem Grundgesetz nicht anderes ergibt. 5. Für die Beschlußfassung genügt die einfache Mehrheit, sofern nicht im Grundgesetz etwas anderes bestimmt ist.