Der Beklagte kann den Klageanspruch anerkennen. Er kann sich auch gegen die Zulässigkeit der Klage wenden und Klageabweisung durch prozeßurteil begehren. In den meisten Fällen wird der Beklagte Klageabweisung beantragen und zu diesem Zweck zur Sache selbst Stellung nehmen (§§39, 282 ZPO). Er kann hierbei bloße Rechtsausführungen gegen eine Klage machen, vom Kläger vorgetragene Tatsachen bestreiten, seinerseits neue Tatsachen vorbringen, die den Anspruch des Klägers wieder beseitigen.
Wenn der Beklagte die Richtigkeit des Tatsachenvortrags des Klägers nicht bestreitet, muß das Gericht von der Richtigkeit des klägerischen Vorbringens ausgehen. Erklärt die Partei, daß die tatsächliche Behauptung des Prozeßgegeners zutrifft, handelt es sich um ein Geständnis. Durch ein solches Geständnis wird die gestehende Partei für alle Instanzen gebunden (§§290, 532 ZPO).
Der Beklagte kann sich auch mit Einreden gegen die Klage wehren. Bei Einreden handelt es sich um Behauptungen, die sich nicht gegen die Anspruchvoraussetzungen als solche richten. Dabei müssen unterschieden werden: rechtshindernde Einreden, also Tatsachen, die die Entstehung des Anspruchs verhindem (z.B. Geschäftsunfähigkeit, Sittenwidrigkeit; rechtsvemichtende Einreden, also Tatsachen, die den entstandenen Anspruch wieder beseitigen (z.B. Erfüllung eines Vertrages, Rücktritt von einem Vertrag); rechtshemmende Tatsachen, die die Durchsetzung des entstandenen Anspruchs dauernd oder vorübergehend hemmen (z.B, Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrecht).
Selbst wenn ein rechtskräftiges Urteil erkennbar falsch ist, kann es grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Hiervon gibt es aber einige Ausnahmen. Verändern sich die Verhältnisse, die für eine Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen maßgebend waren, so kann die Abänderungsklage erhoben werden. Das unrichtige Urteil kann aufgehoben werden, wenn es vom Gegner arglistig erschlichen wurde oder der Gegner die Unrichtigkeit des Urteils kennt oder die Ausnutzung des Urteils sittenwidrig ist.
Mit der Widerklage stellt der Beklagte seinerseits einen Klageantrag gegen den Kläger. Im Falle der Zulässigkeit der Widerklage wird sie wie eine selbständige Klage behandelt.
Messerschmidt „ Deutsche Rechtspraxis ", München 1991
Vokabeln
1. Tatsache f -,-n - факт; belastende Tatsache - отягчающий,
entlastende Tatsache - снимающий вину факт
eine Tatsache vorbringen, vortragen – заявитьфакт,
bestreiten - отрицать факт , bestätigen - подтвердить факт
2. Geständnis n - признание (вины); gestehen vt - признать вину, сознаться
3. Einrede i-,-n - возражение (gegen einen Anspruch)
cine Einrede geltend machen, vorbringen - заявитьвозражение
Einrede des nicht erfüllten Vertrages - возражение о неисполнении договора другой стороной
4. Sitten pi - нравы
gute Sitten - добрые нравы, общепринятые моральные нормы
gegen gute Sitten verstoßen - нарушатьдобрыенравы
5. Rücktritt m - односторонний отказ (vom Vetrag)
6. Verjährung f — исковая давность
7. Stundung f - отсрочка (der Leistung)
8. Streitgegenstand m - предмет спора
9. zulässig adj - допустимый
10. Klage f -,-n — иск; Hauptklage f - основной иск;
Widerklage f - встречный иск; Klageantrag m - исковое заявление
11. grundsätzlich adv - по общему правилу
12. maßgebend adj - определяющий
13. verurteilen vt (zu, Dat) - присудить, приговорить (к чему-либо)
14. Leistung f - исполнение (обязательства); произведенная работа
Texterläuterungen
1. Zurückbehaltungsrecht n - право отказа от исполнения обязательства до его исполнения др. стороной
2. wiederkehrende Leistungen - периодические платежи
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Wie kann der Beklagte nach dem Erlaß des Urteils vorgehen?
2. Welche Tatsache
3. Welche Einreden kann der Beklagte gegen den Kläger vorbringen?
4. Was verstehen Sie unter den rechtshindernden Einreden?
5. Kann ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben werden?
ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 1 schriftlich.
ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Beispiele.
den Klageanspruch anerkennen; die Klage abweisen; die Klageabweisung beantragen; Tatsachen bestreiten; eine Einrede vorbringen; den Anspruch durchsetzen; den Klageantrag stellen; das Urteil aufheben; die Widerklage als eine selbständige Klage behandeln; die Sache aufrufen; die Verhandlung eröffnen; die Anwesenheit von Zeugen und Sachverständigen feststellen; den Sachverhalt klären; die Entscheidung fällen; die gerichtliche Entscheidung aufheben; neue Tatsachen vorbringen; den Streit beilegen
UÜUNG 4. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.
признать исковое требование, отказать в иске; ходатайствовать об отклонении иска; оспаривать факты; заявить возражение; добиться осуществления требования; подать исковое заявление; отменить решение суда; рассматривать встречный иск как самостоятельный иск; объявить о слушании дела; открыть судебное заседание; установить присутствие свидетелей и экспертов; выяснить обстоятельства дела; вынести решение по делу; отменить решение суда; представить новые факты; уладить спор
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Venvenden Sie die Wortgruppen der Übung 3.
1. Wie bereits erwähnt,... - Как уже упоминалось,...
2. Wie oben dargelegt,... - Как было изложено выше,...
3. Wie schon erklärt,... - Как уже было заявлено,...
ÜBUNG 6. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen.
Das Erheben einer Klage; die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens; das Bestreiten vorgetragener Tatsachen; das Vorbringen der Klage; das Vorliegen von Beweisen; das Erlöschen des Rechts; nach eigenem Ermessen entscheiden
GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN
Грамматическаяконструкция „zu + причастие I" („zu + Partizip I")
Конструкция употребляется как определение к существительному. Это сочетание имеет пассивное значение и, как правило, оттенок необходимости совершения действия. На русский язык она переводится:
1) определительным придаточным предложением с добавлением слов „должен", „следует";
2) существительным с добавлением слова „подлежащий";
3) причастием с суффиксом ,,-мый", например:
Die von den Gerichten zu lösenden Aufgaben — 1) задачи, которые должны решать суды; 2) подлежащие решению судами задачи; 3) решаемые судами задачи.
В сочетании с leicht, schwer, kaum, nicht и т. п. конструкция zu + Partizip I имеет пассивное значение с оттенком возможности действия (например:
die schwer zu lösende Aufgabe - Задача, которую трудно решить.
ÜBUNG 1. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen.
die zu überprüfende Entscheidung; das kaum anzufechtende Rechtsgeschäft; die festzulegenden Tatsachen; die zu verkündende Entscheidung; die zu bestätigende Einigung; der leicht beizulegende Streit
ÜBUNG 2. Übersetzen Sie die folgenden Sätze.
1. Alle zur mündlichen Verhandlung zu ladenden Zeugen und Sachverständigen werden zum Termin erscheinen. 2. Die durch das Gericht vorzubereitende mündliche Verhandlung soil am 6. September beginnen. 3. Das Gericht klärt den Sachverhalt auf und bereitet die zu treffende Entscheidung vor. 4. In den vor den Gerichten durchzuführenden Verfahren wird zunachst die Klage geprüft. 5. Die durch das Gericht zu erlassende Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch ergeht im allgemeinen durch Urteil.
ÜBUNG 3. Übersetzen sie die folgenden Sätze.
1. Решение суда первой инстанции, которое должно быть отменено, нарушает норму закона. 2.Суд подготавливает решение, которое вскоре должно быть вынесено. 3. Обстоятельства, которые легко могут быть выяснены, имеют большое значение для суда.